Waldheim & Eberle (Verlag)

1892 in Wien gegründete und bis heute bestehende Druck- und Verlagsanstalt, hervorgegangen aus der Fusion der Firmen von Rudolf Schürer von Waldheim (* 12.12.1832 Wien/A, † 2.1.1890 Abbazia/Küstenland [Opatija/HR]) und Josef Eberle (* 24.1.1845 Falkenau an der Eger/Böhmen [Sokolov/CZ], † 13.1.1921 Wien). Schon 1873 hatte Lithograf Eberle eine eigene Druckerei gegründet, die sich auf Musik- und beidseitigen Spielkartendruck spezialisierte und mit dem von Eberle erfundenen Brennätzverfahren den Steindruck revolutionierte. Diese neue Form des Steindruckes verbesserte das Druckbild für Noten deutlich und führte bald zu einer monopolartigen Stellung Eberles in der Monarchie. Die Firma Waldheim & Eberle versuchte im Bereich des Musikdruckes das bisher von den Druckereien und Verlagen in der k. k. Monarchie vernachlässigte Feld der Gesamtausgaben und Denkmäler-Drucke abzudecken (in Konkurrenz zu Breitkopf & Härtel in Leipzig).

Bereits 1892 sicherte sich Eberle die Rechte für eine erste „Gesamtausgabe“ der Werke Bruckners, wobei Doblinger, mit dem Eberle eng zusammenarbeitete, als Verlag fungierte, und kooperierte mit den 1893 gegründeten Denkmälern der Tonkunst in Österreich, die bei Artaria verlegt wurden. Den für Bruckner günstigen Vertrag mit Eberle handelte der Bruckner-Schüler und Eberles Schwager (fälschlich Schwiegersohn bei Göll.-A. 4/3, S. 257) Josef Stritzko (* 17.4.1861 Wien, † 8.3.1908 Wien) aus – Bruckner garantierte er den Druck aller bislang ungedruckten Werke, Eberle das Exklusivrecht für die noch ungedruckten Werke Bruckners: „Herr Professor Dr. Anton Bruckner überläßt der Firma Jos. Eberle u. Cie. das ausschließliche Verlagsrecht seiner ersten, zweiten, fünften und sechsten Symphonie, seiner zweiten und dritten Messe, des 150. Psalms und einiger Männerchöre und räumt derselben das Vorkaufsrecht auf sämmtliche musikalische und noch zu komponierende Werke ein, wogegen die letztgenannte Firma sich verpflichtet, diese sämtlichen Werke des Herrn Dr. Anton Bruckner im Stiche und Drucke herzustellen, sobald dieselben ihr von letzterem übergeben sein werden.“ (Vertrag vom 14.7.1892, Göll.-A. 4/3, S. 259). Obwohl Eberle nur den Druck besorgte, war er für Bruckner „sein Verleger“ (Bruckner an Emil Fink, Briefe II, 930701; ähnlich an Ludwig Oblat, Briefe II, 940413), zumal Eberle und Bruckner bzw. die Brüder Josef Schalk und Franz Schalk (z. B. Briefe II, 950706/2, 950919) in der Drucklegung eng zusammenarbeiteten, und Bruckner kaum bis keinen Kontakt zu Doblinger hatte – diese Unannehmlichkeiten erledigten die Brüder Schalk für den Komponisten.

Literatur

ELISABETH TH. HILSCHER

Zuletzt inhaltlich bearbeitet: 22.9.2017

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