Ehrendoktorat

Bruckner selbst hatte sich schon vor der Verleihung aktiv um das Ehrendoktorat der Universität Wien bemüht. Möglicherweise hatte ihn das Beispiel von Johannes Brahms auf den Gedanken gebracht, gleiches auch für sich zu erreichen. Seine Bemühungen werden durch die Bitte an den Generalmusikdirektor Hermann Levi, ein diesbezügliches Gutachten zu schreiben, bestätigt. Zeitgleich nahm er vermutlich Verbindung zu Professoren der Universität auf (wozu auch Levi riet). Offensichtlich unternahm der Dekan der philosophischen Fakultät, der Ägyptologe Simon Leo Reinisch (1832–1919), vorbereitende Schritte. Auf der Grundlage der Gutachten von Hofkapellmeister Joseph Hellmesberger vom 18.6.1891 und von Levi vom 23.6.1891 stellte der Physiker Josef Stefan (1835–1893) in der Sitzung des Professoren-Kollegiums der philosophischen Fakultät der Universität Wien am 4.7.1891 den Antrag auf „‚Verleihung der philosophischen Doctor-Würde honoris causa an den berühmten Compositeur Anton Bruckner, der zu den bedeutendsten Sinfonikern der Gegenwart zählt‘“ (Göll.-A. 4/3, S. 183). Der Antrag wurde in einer öffentlichen Abstimmung einstimmig angenommen. (Eduard Hanslick scheint in den 1890er Jahren nur an sehr wenigen Sitzungen des philosophischen Professoren-Kollegiums teilgenommen zu haben. Im Protokoll zur VI. Sitzung vom 4.7.1891 wird er nicht als anwesend oder entschuldigt, sondern – wie in zahlreichen anderen Sitzungsprotokollen auch – als „beurlaubt“ geführt. Er kann also die Sitzung nicht mit einer „Riesenwut“ [Göll.-A. 4/3, S. 184], wie Stefan angeblich erzählte, verlassen haben.) Mit Schreiben vom 10.7.1891 leitete der Dekan der philosophischen Fakultät den Beschluss an das Rektorat weiter, das diesen noch am selben Tag „einstimmig approbirt[e]“ (Göll.-A. 4/3, S. 185) und am 11.7.1891 einen von Wilhelm Hartel unterzeichneten Antrag auf „Allh. Genehmigung zur Ausstellung des Diplomes eines Doctors Philosophiae Honoris causa für den genannten Lector Anton Bruckner“ (Göll.-A. 4/3, S. 185) an das k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht weiterleitete. Nachdem am 29.9.1891 Kaiser Franz Joseph I. die Genehmigung erteilt hatte, wurde das Rektorat durch Erlass des Ministers für Cultus und Unterricht vom 2.10.1891 verständigt und um weitere Veranlassung gebeten. Am 7.11.1891 erfolgte die feierliche Verleihung des Doktordiploms (zum Wortlaut der Urkunde vgl. Göll.-A. 4/3, S. 188f.) an Bruckner durch den Rektor magnificus Adolf Exner im Senatssitzungssaal der Universität Wien in einem kleinen Kreis von Freunden, die Bruckner selbst geladen hatte. Er ist der erste Musiker, dem die Universität Wien die Ehrendoktorwürde verliehen hat. Die Verleihung des Doktordiploms war nicht in seinen Leistungen als Lektor an der Universität Wien (Harmonielehre- und Kontrapunktunterricht) begründet, sondern in seinem Ruf als Musiker. Bruckner hatte in einem Schreiben vom 19.10.1891 Dekan Reinisch „recht innständig“ darum gebeten, „daß im Diplome der Ausdruck ‚als Symphoniker[‘] nicht vergessen werde, weil darin stets mein Lebensberuf bestand“ (Briefe II, 911019).

Den Abschluss und zugleich den Höhepunkt der akademischen Ehrung bildete der Fest-Kommers des Wiener Akademischen Gesangvereins am 11.12.1891 in den Sofiensälen, die die erschienenen 3.000 Gäste – darunter u. a. die gesamte deutschnationale Studentenschaft – kaum fassen konnten. Offensichtlich war damit eine politische Demonstration im nationalen Sinne verbunden, „vor deren Wagen hier Bruckner gespannt wurde“ (Antonicek 1987, S. 32); dies ist Bruckner nicht entgangen, identifiziert hat er sich damit aber allem Anschein nach nicht. Die Festrede sprach nicht, wie ursprünglich vorgesehen, August Göllerich, sondern Franz Schaumann. Die „Ausladung“ Göllerichs geschah offenbar auf Bruckners eigenen Wunsch, da er von diesem Angriffe gegen Kritiker, vor allem Hanslick, befürchtete (vgl. den Brief Göllerichs an Bruckner vom 3.12.1891 [Bruckner-Bestände des Stiftes St. Florian I, S. 135f.]).

Zu Bruckners Dankesrede anlässlich des Fest-Kommerses hat sich ein Konzept erhalten, das interessante Gedanken zu seiner Auffassung von „Wissenschaft“ enthält (Faksimile bei Grasberger, S. 97; s. auch Antonicek 1987, S. 28f., und Maier, in: Vom Ruf zum Nachruf, S. 212). Die Ehrung erfüllte den Komponisten mit besonderer Genugtuung, sah er sie doch „als höchsten Triumph seiner Lebenspilgerfahrt“ (Göll.-A. 4/3, S. 178). In seiner Dankesrede bezeichnete er sie als „größte Freude meines Lebens“ und betonte auch seine „tiefste Verehrung zur Wissenschaft“ und zu deren Trägern sowie die „innige Anziehung zur Jugend“, die er stets gefühlt habe. Anschließend hielt auch Rektor Exner eine Rede, aus der folgende Passage berühmt wurde: „Wo die Wissenschaft Halt macht, wo ihr unübersteigliche Schranken gesetzt sind, da beginnt das Reich der Kunst, welche das auszudrücken vermag, was allem Wissen verschlossen bleibt. Ich, der Rector magnificus der Wiener Universität, beuge mich vor dem ehemaligen Unterlehrer von Windhaag.“ (zit. n. Göll.-A. 4/3, S. 200f.).

Aus Anlass der Verleihung des Ehrendoktorates gelangte die 2. Fassung der Ersten Symphonie am 13.12.1891 durch die Wiener Philharmoniker unter Hans Richter im Wiener Musikverein zur Uraufführung. Noch im November 1891 hatte der Geehrte der Universität Wien als Dank die Widmung derselben angeboten, woraufhin Rektor Exner ihn davon in Kenntnis gesetzt hatte, „daß der academische Senat, diese Dedication mit dem Ausdrucke besonderen Dankes entgegenzunehmen beschlossen“ (Briefe II, 911114) habe. Dass die Überreichung der Widmungspartitur dann erst im Februar 1894 erfolgte, könnte auf ein Zögern des Komponisten – aus welchen Gründen auch immer – zurückzuführen sein. Vielleicht hatte er sich erhofft, dass ihm nach dem Ehrendoktorat auch der Traum der fixen Besoldung an der Universität erfüllt würde. Jedenfalls nahm der damalige Rektor Gustav Tschermak (1836–1927) die Übergabe zum Anlass, sich für die Bewilligung einer staatlichen Ehrengabe an Bruckner einzusetzen.

Nach der Promotion versäumte Bruckner wohl kaum eine Gelegenheit, von seinem Titel Gebrauch zu machen, denn mit der Ehrenpromotion „war eine langjährige Sehnsucht Bruckners erfüllt worden“ (Bruckner. Musik und Leben, S. 248). Seine Bemühungen um ein Ehrendoktorat hatten nämlich bereits 1882 mit der Vorbereitung einer Eingabe an die Universität Cambridge begonnen und waren nach dem erfolglosen Anlauf drei Jahre später mit Zielrichtung USA wieder aufgenommen worden. Grundlage des erneuten Versuchs war eine von Bruckner unterschriebene Petition vom 24.3.1885 mit dem Begehren, „to confer on me the Doctorship of Music“ (zit. n. Keller, S. 82), die von Er(r)ard Vincent († 1899) abgefasst und ins Englische übersetzt worden war, gewesen. Die Petition schließt mit dem Zusatz: „We the undersigned know Professor Bruckner to be worthy of the degree of Doctor of Music and hereby pray that this petition may be granted.“; es folgen die Unterschriften „Dr. Vincent, Professor / Baron Doblhoff / John C. Walker M. D.“ (zit. n. Keller, S. 84). Die Petition war mit zahlreichen Beilagen (Taufschein, Zeugnisse, Anstellungsdekrete, Bestätigungen, Gutachten und Konzertkritiken) zunächst an den Rektor der Universität Philadelphia in Pennsylvania adressiert, später mit der Ortsbezeichnung Cincinnati überklebt worden. Der Aktenvorgang umfasst insgesamt 76 Blätter und befindet sich im Besitz der Österreichischen Nationalbibliothek in Wien (Mus.Hs.6009). Eine Reaktion der Empfänger ist nicht nachweisbar. Die amerikanischen Universitäten verfügen über keine Eingangsvermerke. Offen bleibt deshalb nach wie vor die Frage, ob die Petition nebst Beilagen überhaupt abgesandt wurde. Bruckner zog angeblich sogar in Betracht als Gegengabe für ein Ehrendoktorat seine Vierte Symphonie einer amerikanischen Universität zu widmen.

Vincent gilt nach einer verbreiteten Meinung als skrupelloser Schwindler, dem Bruckner – wiederholt Geld für das Projekt zur Verfügung stellend – aufgesessen sei. Die Durchsicht der Akten begründet jedoch erhebliche Zweifel an diesem Urteil und zwingt zu einer Rehabilitation Vincents, der als Sprachlehrer für Englisch auch mehrere Erzherzöge unterrichtete, als gerichtlicher Dolmetscher ordnungsgemäß in Wien gemeldet war und die Beilagen zur Petition mit amtlichen Beglaubigungsvermerken und Gebührenmarken versehen ließ.

Literatur

SANDRA FÖGER

Zuletzt inhaltlich bearbeitet: 1.9.2017

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ACDH, Abteilung Musikwissenschaft