Zeitgeschichte

Bruckners Kindheit und Jugendjahre fallen in eine Zeit, die gemeinhin als „Biedermeier“ bezeichnet wird, ein Begriff, mit dem wir Beschaulichkeit und Ruhe assoziieren. Dennoch wäre es falsch, die Zeit bis zur Jahrhundertmitte nur unter diesem Gesichtspunkt sehen zu wollen. Unter der durch den Einsatz paternalistisch-polizeistaatlicher Maßnahmen zusätzlich ruhiggestellten Oberfläche gab es grundlegende Veränderungen in wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Hinsicht. Es war die Zeit der ersten Eisenbahnen und des Telegrafen, die die Kommunikation von Menschen, Waren und Ideen grundlegend beschleunigen und vertiefen sollten. Dampfmaschinen revolutionierten die sich entwickelnde industrielle Arbeitswelt, in der dort, wo Kohle und Eisen vorhanden waren bzw. wohin sie leicht hingebracht werden konnten, diese zu den Leitsektoren der wirtschaftlichen Entwicklung wurden, während anderswo die Textilindustrie in ihren verschiedenen Ausprägungen diese Rolle einnahm. Trotz des im Einzelnen beträchtlichen Aufschwungs, den der gewerblich-industrielle Sektor damals dort und da erlebte, darf man freilich nicht übersehen, dass die Habsburgermonarchie (Kaiserhaus) auch weiterhin ein Agrarstaat war, in dem die gewerblich-industriell geprägten Regionen wie Inseln aus dem Meer der agrarischen Arbeitswelt herausragten, Inseln, die die regionalen Entwicklungsunterschiede noch deutlicher hervortreten ließen. Doch auch die agrarische Lebenswelt war im Umbruch begriffen: Durch die sogenannte „Agrarrevolution“ veränderten sich die Nutzung agrarischer Produkte und deren Anbaumethoden, und der immer deutlicher artikulierte Wunsch nach Aufhebung der damals noch bestehenden feudalen Bindungen stellte à la longue die gesamte ländliche Lebenswelt in Frage, ein Prozess, der freilich erst nach der Jahrhundertmitte in voller Schärfe zutage trat.

Die wirtschaftliche Entwicklung führte auch zu einer stärkeren Diversifizierung im sozialen Bereich. Zwar gelang es in der Phase der Frühindustrialisierung Einzelnen, märchenhafte Reichtümer anzuhäufen – die sich manchmal ebenso rasch wieder in Luft auflösten. Bei der großen Mehrheit der im gewerblich‑industriellen Sektor tätigen Unternehmer handelte es sich freilich um solche, die dank ihrer Innovationsfreudigkeit, ihres Fleißes und ausgeprägten Arbeitsethos, ihrer Sparsamkeit, und was sonst noch zum bürgerlichen Wertehimmel zählt, die solide Grundlage für die auf Dauer wirkmächtigen Veränderungen in Richtung der Schaffung einer „bürgerlichen Gesellschaft“, einer civil society, legten. Zu dieser zählte aber auch und anfänglich in entscheidendem Maße das „Bildungsbürgertum“, die Beamten und Lehrer, die Angehörigen der freien Berufe (Ärzte, Juristen, Techniker, etc.), die Intellektuellen und die Künstler, die allesamt kraft ihrer formalen Bildungspatente oder kraft ihrer Leistungen eine besondere Stellung in der Gesellschaft beanspruchten und auch zugestanden bekamen. Als Vehikel für die Integration des Wirtschafts‑ und des Bildungsbürgertums dienten bürgerliche Vereine und wissenschaftliche Gesellschaften in den Städten. Sie bildeten eine neue Form von Öffentlichkeit. Gesellige Salons, Lesevereine und Kaffeehäuser boten ein Forum für Information und Austausch. Broschürenliteratur, Zeitungen und Zeitschriften (Pressewesen), Journale und Enzyklopädien trugen – trotz polizeilicher Zensurmaßnahmen – entscheidend zur vermehrten Zirkulation von Wissen bei, die ihrerseits wiederum das Anwachsen bildungsbürgerlicher Schichten förderte.

Die wirtschaftlichen und sozialen Veränderungen zeitigten freilich auch negative Ergebnisse: die Pauperisierung jener Bevölkerungsschichten, die mit den neuen Entwicklungen nicht mithalten konnten und unter die Räder kamen. Dies betraf weite Teile der Handwerkerschaft und kleinen Gewerbetreibenden sowie vor allem die allmählich neu entstehende (und in sich vielfach gegliederte) Schicht der gewerblich‑industriellen Arbeiterschaft, die oftmals unter schwierigsten Bedingungen ihr Leben fristen musste. Die Arbeiter wurden nicht nur von den Folgen einer instabilen und von Überlegungen eines schrankenlosen Kapitalismus geleiteten wirtschaftlichen Lage getroffen. Sie stammten meist aus ländlich‑agrarischen Verhältnissen, fanden dort aber kein Auskommen mehr und waren deshalb gezwungen, sich anderswo um ihren Lebensunterhalt umzusehen. Sie fanden sich einem radikal veränderten mentalen Umfeld ausgesetzt, in dem die bisher gewohnten traditionellen Fixpunkte wie Religion, Familie, die ein bestimmtes Maß an Sicherheit bietende Eingebundenheit in eine feudal strukturierte Gesellschaft sowie der an die Gegebenheiten der Natur und Umwelt und an den traditionellen Ablauf von Arbeit und Feiern gebundene Zeitbegriff zunehmend an Bedeutung verloren und erst allmählich durch neue Orientierungen ersetzt wurden.

Eine dieser neuen Orientierungen war der Nationalismus, der freilich seine die Massen mobilisierende Stoßkraft erst Jahrzehnte später entfalten sollte. Vor 1848 war dessen Wirksamkeit auf ein ziemlich enges gesellschaftliches Element beschränkt, handelte es sich bei diesem Phänomen doch anfänglich um ein solches bloß eines Teils der Eliten. In der Sphäre der Politik spielte das nationale Prinzip im Vormärz noch keine besondere Rolle, doch auf dem Gebiet der Kultur und der Wissenschaft begann der Nationalismus um sich zu greifen, was auch seitens der politisch führenden Kräfte verschiedentlich unterstützt wurde. Nur das Übergreifen auf das Gebiet des Politischen, die Anerkennung des Begriffs der Nation als oberste Norm und Gestaltungsprinzip, wollte man um jeden Preis verhindern. Es war ein verhältnismäßig kleines, wenn auch wichtiges Segment der Bevölkerung, das sich für politische Fragen interessierte und die Einschränkung politischer Aktivitäten zu spüren bekam. Schriftsteller und Intellektuelle klagten über die – im Übrigen generell gar nicht so rigide, wenn auch manchmal eher willkürliche – Zensur; politisch wache Geister bemängelten die fehlenden Mitbestimmungsmöglichkeiten wenigstens eines Teils der Bevölkerung.

Politische Bevormundung, soziale Spannungen, wirtschaftliche Krisensituationen (verschärft durch einige Missernten in den späten 1840er Jahren), sie alle machten sich in der Revolution von 1848 Luft. In dieser kamen auf einen Schlag alle Probleme zum Vorschein, mit denen sich Staat und Gesellschaft bis 1918 auseinanderzusetzen hatten: das Nationalitätenproblem, die Frage Zentralismus versus Föderalismus, die Partizipation der Gesellschaft an den politischen Entscheidungen, die Förderung des materiellen und spirituellen Wohlergehens der Bevölkerung.

Die revolutionäre Stimmung war nicht nur auf die Reichshauptstadt beschränkt, sie breitete sich auf das ganze Reichsgebiet aus: in Mailand, Venedig, Prag, Lemberg, Krakau, im Oktober 1848 wieder in Wien, vor allem aber in Ungarn. In Ungarn, insbesondere in Siebenbürgen, kam es zu militärischen Zusammenstößen, die den Charakter eines Bürgerkriegs annahmen und schließlich mehrere tausend Opfer forderten. Allerdings darf man den revolutionären Elan auch nicht überbewerten: In vielen Orten reichte es gerade noch zur Schaffung einer Nationalgarde, die sich eine schmucke Uniform gab, in der die honorigen Bürger am Sonntag auf und ab promenierten. Auch Bruckner hat wohl in seinem Refugium in St. Florian – wo er der Nationalgarde angehörte – nicht allzu viel von der revolutionären Gärung und den ersten Gehversuchen parlamentarischer Mitbestimmung eines beträchtlichen Teiles der Bevölkerung in Reichstag und Landtagen mitbekommen. Deren Beratungen zielten auf eine grundlegende Erneuerung des Staates. Allerdings ging es längst nicht mehr nur um eine Reform der inneren Verhältnisse, es stand die Existenz des Staates als solcher auf dem Spiel. Im März 1848 sagte sich Lombardo-Venetien von Wien los. Im Verhältnis zum „außerösterreichischen Deutschland“ fanden sich die unterschiedlichsten Positionen, die von der Führungsrolle der Habsburgermonarchie im gesamten deutschsprachigen Raum bis zu ihrer Zerschlagung und gleichzeitigem Anschluss der von den Deutschösterreichern bewohnten Gebiete an ein erneuertes Deutsches Reich gingen. Die Ungarn hatten zwar im April 1848 ihre eigenen Verfassungsgesetze mit einem hohen Maß an innerer Autonomie erhalten, dennoch kam es im April 1849 zur Absetzung der Habsburger als ungarische Könige und zur völligen Separierung des Stephansreiches. Die anderen Nationalbewegungen wünschten zwar die Beibehaltung Österreichs in der Mitte Europas als Gegengewicht zu Deutschland und Russland, allerdings forderten auch sie einen radikalen Umbau des Staates.

Hatte die Revolution eine dreifache Stoßrichtung gehabt, eine konstitutionelle, eine soziale und eine nationale, so stellten sich nur auf dem sozialen Gebiet konkrete Ergebnisse ein. Was unmittelbar wirksam wurde, war die Aufhebung der Untertänigkeit der Bauern einerseits, die Abschaffung zahlreicher Privilegien des Adels andererseits, so dass – zumindest rechtlich betrachtet – die alte feudale Gesellschaftsordnung durch eine egalitäre ersetzt wurde, in der nun alle Bewohner des Staates prinzipiell gleichberechtigte Staatsbürger waren. Die Aufhebung der Untertänigkeit der Bauern ging einher mit der sogenannten „Grundentlastung“, der Entlastung der Bauern von den ihnen bisher auferlegten feudalen Wirtschafts-Lasten wie Robot, Zehent und ähnlichem. Das vom Wiener Reichstag im September 1848 verabschiedete Gesetz zur Aufhebung der Urbariallasten regelte diese gegen „billige Entschädigung“, d. h. dass auch die Bauern für einen Teil der damit verbundenen Kosten aufkommen und die bisherigen Grundherren für den ihnen entstehenden Verlust partiell entschädigen mussten. Durch die Gesetzgebung ab 1848 wurden die Bauern zu rechtlich gleichgestellten Subjekten im ökonomischen Wettbewerb, einem Wettbewerb, in dem sich manche sehr gut behaupten konnten, die Mehrzahl allerdings in der großen Agrarkrise der 1870er und 1880er Jahre existenzbedrohende bis vernichtende Einbußen hinnehmen musste.

Wenn auch die konkreten und dauerhaften Ergebnisse der Jahre 1848/49 eher mager waren, blieb viel von dem, was damals diskutiert worden war, im kollektiven Bewusstsein der Bevölkerung erhalten und diente nachfolgenden Generationen als Anknüpfungspunkt. Das gilt sowohl für die Verfassungsentwicklung, die Durchsetzung der Grundrechte, die Gleichheit aller vor dem Gesetz, als auch für die Frage nach der für die Habsburgermonarchie als einem multinationalen Staat (dessen Nationalitäten nicht immer räumlich streng voneinander geschieden lebten) angemessenen Staatsstruktur und die Nationalitätenproblematik, in der der damals erstmals formulierte Gedanke von der „nationalen Gleichberechtigung“ die Diskussion bis zum Ende der Monarchie bestimmen sollte.

Gegenüber all den nationalen, sozialen und politischen, sich teilweise widersprechenden Forderungen, die im Lauf der Jahre 1848/49 formuliert worden waren, setzte sich die auf Wiederherstellung der alten Ordnung abzielende Politik der Habsburger schließlich durch, gestützt auf das siegreiche Militär und einen allgemeinen Stimmungsumschwung in ganz Europa. Der Staat, an dessen Spitze seit dem Thronverzicht von Kaiser Ferdinand I. am 2.12.1848 der junge Kaiser Franz Joseph I. stand und der nach den revolutionären Wirren seine territoriale Integrität zur Gänze bewahren konnte, kehrte zum monarchischen Prinzip zurück und schlug einen straff zentralistischen Kurs ein („Viribus unitis“), durch den jener Einheitsstaat verwirklicht werden sollte, der seinerzeit schon Joseph II. vorgeschwebt war. Die in der Zeit des Neoabsolutismus eingeführten administrativen und legistischen Bestimmungen sollten der Modernisierung des in seinem Entwicklungsstand regional so heterogenen Staatswesens dienen. Viele der „Errungenschaften von 1848“ wurden zurückgenommen, anderes dafür neu geschaffen: Die komplette Neugestaltung des öffentlichen Verwaltungsorganismus sollte bis weit über das Ende der Habsburgermonarchie im Jahr 1918 Bestand haben. Auch auf anderen Feldern entwickelte die Regierung eine zukunftsorientierte Reformpolitik. Die von der josephinisch geprägten Hochbürokratie betriebene Wirtschaftspolitik, die die Integration nach innen fördern und dem Aufbau eines homogenen Wirtschaftsgebietes der Monarchie als Vorstufe zu einer mitteleuropäischen Zollunion dienen sollte, trug trotz dieser etatistischen Zielsetzungen unverkennbar liberale Züge. Parallelität von Liberalismus im wirtschaftlichen und Unfreiheit im politisch‑staatsbürgerlichen Bereich war denn auch das Signum der administrativen Tätigkeit im Neoabsolutismus. Auf dem Gebiet des Bildungswesens verfolgt die Regierung das Ziel eines einheitlichen Erziehungs‑ und Bildungssystems und leistete dabei ebenfalls Grundlegendes. Man widmete sich vor allem der Reorganisation des höheren und mittleren Schulwesens, dessen Qualität für die Heranbildung leistungsorientierter Eliten einer weitgreifenden Vertiefung und Verbreiterung bedurfte. Befand man sich hier dank der eingeleiteten Reformen auf dem Weg zu einer inhaltlichen Neupositionierung, schlug man im Bereich des Volksschulwesens die entgegengesetzte Richtung ein. Dort petrifizierte man durch den Abschluss des Konkordats mit dem Hl. Stuhl im Jahr 1855 einen schon seit langem nicht mehr als zeitgemäß empfundenen Zustand, mit dem sich auch Bruckner während seiner Tätigkeit im Schuldienst auseinanderzusetzen gehabt hatte. 1855 ist aber auch jenes Jahr, in dem Bruckners Tätigkeit als Volksschullehrer endete (Lehrtätigkeit).

Das Konkordat, das im Volksschulwesen, in der Ehegesetzgebung und in einer Reihe anderer Bestimmungen der römisch‑katholischen Kirche eine bevorzugte Stellung einräumte, sollte als Bündnis zwischen „Thron und Altar“ das neoabsolutistische Herrschaftssystem weiter festigen, doch zeitigte es genau gegenteilige Folgen: Ein Großteil der deutschliberal und zentralistisch ausgerichteten Führungsschichten der Intelligenz, der Bürokratie und des wirtschaftlich erstarkenden, aber politisch machtlosen Bürgertums lehnte den Vertrag ab und formierte sich vorerst als nach außen hin schweigende Opposition, die sich in die innere Emigration begab und sich dem neoabsolutistischen System ebenso entfremdete wie die Proponenten der jeweiligen Nationalbewegungen. Konnte sich das Bürgertum in politischer Hinsicht also kaum artikulieren, scheint das Leben abseits der großen politischen Zentren dennoch recht angenehm gewesen zu sein. Der oberösterreichische (Oberösterreich) Landesarchivar Ferdinand Krakowitzer betrachtete retrospektiv das Linz der späten 1850er Jahre als „unbedeutende Provinzstadt mit kleinbürgerlichem Anstrich“, schätzte jedoch die „gewisse Behaglichkeit in allen Lebenskreisen“. Gerne erinnerte er sich an die Liedertafel „Frohsinn“ und seinen „umsichtigen Chormeister Anton Bruckner“, an Einladungen in die Häuser von Beamten, Lehrern und Kaufleuten, die sonntäglichen „Tafelrunden“, die ungezwungenen „Narrenabende“ und das rege Vereinsleben (Commenda, S. 230ff.). Obwohl manche dieser frühen Vereine bereits politische Ziele verfolgten, vertrauten sie in erster Linie inklusiver Offenheit und wirkten als Testräume für das Potenzial der neuen Bürgerkultur.

Dennoch lässt sich nicht leugnen, dass der Neoabsolutismus von dynamischen Veränderungen auf wirtschaftlichem Gebiet einerseits, von politischer Stagnation andererseits gekennzeichnet ist. Die daraus resultierenden Anpassungsprobleme führten zu einer krisenhaften Stimmung im Inneren, die durch außenpolitische Misserfolge noch verstärkt wurde. Die militärischen Niederlagen im Krieg gegen Frankreich und Piemont-Sardinien im Sommer 1859 kosteten Österreich die Lombardei. Die italienische liberal‑nationale Erneuerungsbewegung, das Risorgimento, kulminierte 1861 in der Schaffung des Königreiches Italien, an das 1866 auch Venetien angeschlossen wurde. Der Sieg des Nationalstaatsprinzips in Italien beflügelte auch die Nationalbewegung in Deutschland. Die preußischen Ambitionen nach Suprematie, die auch durch wirtschafts‑ und handelspolitische Maßnahmen unterstützt wurden, zielten immer offenkundiger auf eine Lösung der deutschen Frage im preußischen Sinn ab. Österreich versuchte durch verschiedene als liberal geltende Maßnahmen gegenzusteuern (etwa auf dem Gebiet des Vereinswesens – man denke an die Turn‑ und Gesangsvereine, deren Verbindung zu denen in den deutschen Staaten nicht nur nicht mehr behindert, sondern auch aktiv unterstützt wurde), doch fiel die Entscheidung letztendlich auf dem Schlachtfeld: Die katastrophale Niederlage bei Königgrätz am 3.7.1866 beendete das Engagement der Habsburgermonarchie sowohl im deutschen als auch im italienischen Raum. Als einziger außenpolitischer Einflussbereich blieb fortan nur mehr der Balkan übrig.

Die militärische Niederlage im Krieg von 1859, die Furcht vor inneren Unruhen und nicht zuletzt der katastrophale Zustand der Staatsfinanzen erzwangen eine Kurskorrektur im Innern. Oktoberdiplom (1860) und Februarpatent (1861) brachten ein gewisses Maß an politischer Mitbestimmung, jedoch zu wenig, um die nationalen und politisch‑ideologischen Wünsche auf Dauer befriedigen zu können. Erst 1867 gelang mit dem österreichisch‑ungarischen „Ausgleich“ bzw. der Inkraftsetzung der modifizierten ungarischen Verfassungsgesetze von 1848 – die dem Königreich Ungarn in so gut wie allen inneren Angelegenheiten eine Autonomie in Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung zugestanden – und der sogenannten „Dezemberverfassung“ in Cisleithanien eine teilweise Beruhigung. Durch den „Ausgleich“ war aus dem „Kaisertum Österreich“ die „österreichisch‑ungarische Monarchie“ geworden. Die „Länder der ungarischen Krone“ waren mit den „übrigen Ländern seiner Majestät“ nur mehr über die Person des Herrschers verbunden sowie über jene gemeinsamen Angelegenheiten, die als aus der Pragmatischen Sanktion erfließend definiert wurden. Das waren die auswärtigen Angelegenheiten, die gemeinsame Armee und die zur Bestreitung dieser Bereiche nötigen Finanzen. Für deren Exekution wurden gemeinsame Minister und eine gemeinsame quasi‑parlamentarische Körperschaft, die sogenannten „Delegationen“, geschaffen. Im Übrigen verfügten sowohl Cisleithanien als auch Ungarn über eine eigene Regierung und ein eigenes Zwei‑Kammer‑Parlament, den Reichsrat bzw. den Reichstag. Neben den eben erwähnten „pragmatisch gemeinsamen Angelegenheiten“ gab es noch die sogenannten „paktiert gemeinsamen Angelegenheiten“ – wirtschaftliche Dinge wie den in einem Zoll‑ und Handelsbündnis geregelten Außenhandel, das Bank‑ und Währungswesen, die indirekten Steuern, die Industriegesetzgebung, das Verkehrswesen, Aspekte des Wehrgesetzes sowie die sogenannte „Quote“ (der Anteil der beiden Teilstaaten an den gemeinsamen Kosten) –, wobei Details des „wirtschaftlichen Ausgleichs“ von beiden Regierungen bzw. beiden Parlamenten alle zehn Jahre neu ausgehandelt werden mussten und diese Verhandlungen stets Quell heftiger Auseinandersetzungen waren.

Die Abgeordneten der übrigen nichthabsburgischen Länder waren in die Verhandlungen mit den Ungarn nicht eingebunden gewesen, sie mussten den „Ausgleich“ als ein fait accompli akzeptieren. Gewissermaßen als Gegenleistung erreichten sie jedoch mit den Ende Dezember 1867 verabschiedeten fünf Staatsgrundgesetzen, die häufig als „Dezemberverfassung 1867“ bezeichnet werden, für Cisleithanien eine beträchtliche Ausweitung konstitutioneller Grundsätze (auch wenn der ominöse „Notverordnungsparagraph“ § 14 der Regierung viel benützte Gestaltungsmöglichkeiten abseits des Parlaments erlaubte). Wichtig war vor allem die Präzisierung und Vertiefung der Grundrechte, wobei man in vielem auf die Bestimmungen des Kremsierer Entwurfs von 1849 zurückgriff, die nicht nur elementare Menschenrechte, sondern auch eine Reihe subjektiver politischer Rechte umfassten. Der Artikel 19 des „Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger“ sprach die prinzipielle Gleichberechtigung „aller Volksstämme des Staates“ aus und anerkannte die „Gleichberechtigung aller landesüblichen Sprachen in Schule, Amt und öffentlichem Leben“ (was u. a. die Festlegung des Deutschen als Staatssprache unmöglich machte); er war so allgemein gefasst, dass er den unterschiedlichsten Interpretationen und Regelungen offen stand. Diese Verschiedenartigkeit der rechtlichen Regelungen kam den objektiv bestehenden unterschiedlichen Interessenlagen der einzelnen Nationalitäten in den diversen Teilen des Reiches durchaus entgegen. Nationalitätenpolitik und Nationalitätenrecht spielten sich ein halbes Jahrhundert lang in den Formen intensivster Auseinandersetzungen um Interpretation und Durchführung des Artikels 19 ab. Nicht zuletzt aufgrund dieses Artikels war das letzte Drittel des 19. Jahrhunderts auf allen Gebieten von einem enormen Aufblühen der Nationen gekennzeichnet, die sich unter dem gemeinsamen Dach der Monarchie als je eigenständige Nationalgesellschaften etablierten.

Die mit dem „Ausgleich“ von 1867 geschaffene dualistische Staatsstruktur traf keinesfalls auf ungeteilte Zustimmung. Die sogenannten „Großösterreicher“ beklagten die Aufhebung des großösterreichischen Zentralismus, der ihnen nicht nur aus wirtschaftlichen Überlegungen, sondern auch als Garant des ideologisch motivierten liberalen Fortschrittsglaubens wichtig schien; die Anhänger der ungarischen Unabhängigkeitspartei wiederum träumten weiterhin von einer vollkommenen staatlichen Unabhängigkeit des Stephansreiches. Auch die Anhänger einer föderalistischen Staatsstruktur (in der Regel Konservative und die Führer der diversen Nationalbewegungen) waren unzufrieden, sahen sie doch im Ausgleich die Herrschaft der liberalen Deutschen und der Magyaren über die anderen Nationalitäten der Habsburgermonarchie und kritisierten ihn deshalb scharf. Die Tschechen strebten in der Folge für das Königreich Böhmen (Tschechien) nach einer ähnlichen Position, wie sie die Magyaren für Ungarn erreicht hatten. Die deutschsprachige Bevölkerung in der Monarchie, deren Selbstverständnis durch die in Konsequenz der Niederlage von 1866 erfolgte staatsrechtliche Trennung von Deutschland tief getroffen war, reagierte auf den Verlust des „gemeinsamen Vaterlandes“ zum Teil mit einer intensiveren Betonung der Rolle der Deutschen in der Habsburgermonarchie als des eigentlichen Staatsvolks per se, das den anderen Nationen einen gleichen Status nicht zugestehen wollte, während ein anderer Teil der Deutschsprechenden sich ganz auf das Deutschtum zurückziehen wollte und dieses letztlich auch über das Staatsbewusstsein, die Tatsache der Zugehörigkeit zu einem multinationalen Staat, zu stellen bereit war. Beide zogen sich auf ihre damals noch dominante wirtschaftliche, politische und kulturelle Position in Cisleithanien zurück und waren zu größeren Konzessionen nicht mehr bereit. Ein Ausgleich mit Böhmen bzw. den Tschechen, wie er 1871 durch die sogenannten „Fundamentalartikel“ angestrebt wurde, kam daher weder damals noch später zustande. Die Enttäuschung über das Scheitern der „Fundamentalartikel“ war bei den Tschechen groß und trug wohl mit zu einer gewissen mentalen Entfremdung vom österreichischen Staatsgedanken bei.

Auch andere Nationalitäten bemühten sich um eine für sie vorteilhaftere Lösung des habsburgischen „Staats- und Reichsproblems“. Die Kroaten erreichten für ihr Königreich Kroatien‑Slawonien (Kroatien) innerhalb der Länder der Stephanskrone eine Art Subdualismus, der in Vertragsform festgeschrieben war (ungarisch–kroatischer Ausgleich von 1868), doch blieb die konkrete Umsetzung der angepeilten Autonomie weit hinter den Vorstellungen der kroatischen Nationalisten zurück. Polnische Politiker agierten in dieser entscheidenden Phase jedenfalls erfolgreicher, versteiften sich nicht auf das historische Staatsrecht und zogen sich auch nicht – wie die Tschechen – in die politische Passivität zurück, sondern nützten die Zwangslage der cisleithanischen Regierung für Konzessionen im administrativen Bereich. Diese Konzessionen – später noch weiter ausgebaut und vor allem in der Praxis alltäglicher Politikausübung vertieft – sollten den Polen in Galizien à la longue tatsächlich einen etwas anderen Status ermöglichen als den anderen nichtdeutschen und nichtmagyarischen Völkern der Monarchie, auch wenn man den Zustand, der verschiedentlich als „galizische Autonomie“ bezeichnet wird, rechtlich nicht präzise umschreiben kann.

Rückblickend betrachtet gilt der „Ausgleich“ von 1867 als der große Wendepunkt in der inneren Politik. Aus zeitgenössischer Sicht stellte sich das allerdings anders dar. Die Perpetuierung der dualistischen Regelung war damals noch keineswegs ausgemacht, die Situation schien auch weiterhin für Veränderungen offen. Erst ab der Mitte der 1870er Jahre setzte die allmähliche Konsolidierung des dualistischen Systems ein. Die nun folgende Periode war nicht mehr durch einen „Kampf der Nationen gegen den Staat“, sondern durch den „Kampf der oesterreichischen Nationen um den Staat“ (Karl Renner) gekennzeichnet. Die Bestrebungen der einzelnen Opponenten waren also auf die Gewinnung eines möglichst großen Anteils an der Macht im Staat gerichtet, die Existenz des Staates in der Form, wie er seit 1867 existierte, wurde – zumindest für einige Jahrzehnte – nicht mehr prinzipiell in Frage gestellt.

Nach der Annahme der „Dezemberverfassung“ des Jahres 1867 verfügten im cisleithanischen Reichsrat zunächst die „Verfassungstreuen“, die „Linke“, zu denen sich die Deutschliberalen, und anfänglich auch die meisten italienischen, ruthenischen und rumänischen Abgeordneten zählten, über eine komfortable Mehrheit gegenüber den „Rechten“, die sich aus Föderalisten und Klerikalen (Slawen und Deutschen) zusammensetzten. Der Reichsrat bestand aus zwei Kammern, dem Herrenhaus und dem Abgeordnetenhaus. Das Herrenhaus setzte sich aus erblichen (den Prinzen des kaiserlichen Hauses und den Chefs einiger bedeutender Adelsgeschlechter) und aus auf Lebenszeit ernannten Mitgliedern (den höchsten kirchlichen Würdenträgern sowie Personen, die sich in den Bereichen Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Kunst um den Staat verdient gemacht hatten) zusammen. Das Abgeordnetenhaus bestand aus gewählten Abgeordneten, die allerdings in den ersten zwölf Jahren der Existenz des Reichsrats nicht direkt von den Wahlberechtigten gewählt, sondern von den Landtagen nach Wien delegiert wurden. Erst 1873 (übrigens jenes Jahr, in dem mit dem Bau des neuen, 1884 bezogenen Parlamentsgebäudes am Ring begonnen wurde) wurden direkte Wahlen zum Reichsrat eingeführt. Für diese übernahm man die leitenden Prinzipien der Landtagswahlordnungen, die sich an den Kriterien von „Besitz und Bildung“ orientierende Kuriengliederung und die Einschränkungen der Wahlberechtigung, und adaptierte sie nur geringfügig im Hinblick auf die numerische Größe des Reichsrates. Doch auch so blieb die der neoständischen „Interessenvertretung“ inhärente äußerst ungleiche Berücksichtigung der einzelnen Bevölkerungsschichten erhalten. Daran änderte auch die Reform von 1882, durch die der bislang recht hohe Zensus gesenkt wurde, wenig; erst 1896 kam es mit der Schaffung einer Allgemeinen Wählerklasse (unter Beibehaltung der bisherigen Kurien) zur Verwirklichung des allgemeinen, aber noch höchst ungleichen Wahlrechts. Die Tatsache, dass zwölf Jahre lang Wahlen nur für die Landtage abgehalten worden waren, hatte für die Entstehung und Ausgestaltung des cisleithanischen Parteiwesens eine ganz zentrale Bedeutung: Die politischen Parteien waren in der Regel landsmannschaftliche, auf Regionen und Nationen beschränkte Organisationen, die ihren „Geburtsfehler“ bis 1918 nicht wirklich ablegen konnten. Bis zum Ende der Monarchie gab es keine, ganz Cisleithanien in gleicher Weise umspannende „Reichspartei“.

Die Liberalen nutzten unmittelbar nach 1867 ihre Mehrheit, um einige ihrer zentralen gesellschaftspolitischen Anliegen umzusetzen: die Aufhebung des Konkordats (was allerdings erst 1871, nach dem faktischen Ende des Kirchenstaates, vollständig möglich war), die damit zusammenhängenden Konfessionsgesetze (die sogenannten „Maigesetze“ von 1868) und eine Neuordnung des Volksschulwesens, die eine Entkonfessionalisierung des Elementarunterrichts mit sich brachte. Damit wurde das gesamte Schul‑ und Unterrichtswesen auf eine neue Basis gestellt, auf der eine quantitative und qualitative Ausweitung des Bildungsangebotes möglich war, was wiederum bis zur Jahrhundertwende zu einer signifikanten Senkung des Analphabetentums führte. Die Auseinandersetzung um die konfessionellen Gesetze und das „Reichsvolksschulgesetz“ (der österreichische „Kulturkampf“) wurde nicht nur im Parlament mit äußerster Härte geführt, sondern trug durch die Mobilisierung breiter, der katholischen Kirche verbundenen ländlichen Bevölkerungsschichten zu jener „Fundamentalpolitisierung“ der „Massen“ bei, die den Charakter der Politik in den letzten Dezennien des 19. Jahrhunderts radikal verändern sollte.

Auch in wirtschaftlichen Dingen huldigte das Parlament der späten 1860er und frühen 1870er Jahre den Grundsätzen des Liberalismus, indem es der „Freiheit des Kapitals“ Vorrang vor anderen staatsfinanz‑ oder sozialpolitischen Überlegungen gab und dabei sowohl die Wünsche und Bedürfnisse der Bauern als auch der großen Masse der Mittel‑ und Kleinbürger ignorierte. Zwar waren die Jahre nach 1867 solche einer ausgesprochenen Hochkonjunktur, die die wirtschaftliche Entwicklung in der gesamten Habsburgermonarchie positiv beeinflusste, doch kam es bald zu einem durch reale Finanzmittel nicht gedeckten regen Handel mit Firmenaktien und zur Gründung von Scheinfirmen. Der „Börsen‑Krach“ von 1873, der „Schwarze Freitag“, machte der überhitzten Konjunktur ein Ende, vernichtete viele Existenzen und läutete die rund 15 Jahre andauernde Phase der „Großen Depression“ ein, die sich freilich nicht in allen Wirtschaftszweigen gleich stark auswirkte und in manchen Bereichen bald eher ein mentales denn ein an den realen Wirtschaftsindikatoren ablesbares Phänomen darstellte.

In der heterogenen bürgerlichen Gesellschaft wurden die Folgen unterschiedlich wahrgenommen. Hier ist zu unterscheiden zwischen der „Zweiten Gesellschaft“, der Wiener Ringstraßengesellschaft oder vergleichbaren großbürgerlichen Gruppen in den anderen Großstädten, sowie dem „Mittelstand“ zwischen Bauern und Arbeitern einerseits, dem alten Adel andererseits, der die relativ zahlreichen Klein‑ und Mittelstädte bevölkerte, aber auch in großer Zahl in den Metropolen zu finden war und den ein ausgeprägtes Bedürfnis nach sozialer Unterscheidung von den anderen sozialen Großgruppen kennzeichnete. Trotz unterschiedlicher regionaler, politischer und nationaler Rahmenbedingungen, trotz aller Heterogenität in Erwerbsarten, Einkommen, Herkunft und Bildungsniveau kann man jedoch von einer all diesen Gruppen zugrundeliegenden „Bürgerlichkeit“, von einem gemeinsamen Ensemble bürgerlicher Wertsysteme und gemeinsamen habituellen Praxen sprechen. Zum „bürgerlichen Wertehimmel“ zählte unter anderem die Hochschätzung von Bildung allgemein, von Wissenschaft und Kunst als Weg zur allumfassenden Welterklärung und Sinnstiftung im Besonderen (hatte doch die Religion seit der Aufklärung ihr alleiniges Weltdeutungsmonopol verloren). Die Umsetzung dieser Wertvorstellungen war an gewisse äußere Voraussetzungen gebunden, die nun einmal in Großstädten eher vorhanden waren als anderswo. Die „Wiener Ringstrasse“ hat sich dafür als Metapher durchgesetzt, nicht nur in Bezug auf ihre architektonische Gestaltung, sondern viel mehr auf den geistigen Habitus dieser Gesellschaft, der in Salons und Diskussionszirkeln und den darin geführten kritischen Auseinandersetzungen mit den wesentlichen Fragen der Zeit, in Theater‑ und Konzertaufführungen (Konzertleben), die zu einem beträchtlichen Teil Novitäten gewidmet waren, in Ausstellungen in‑ und ausländischer Künstler, aber auch im kreativen Schaffen gar nicht so weniger, bürgerlicher „Dilettanten“ zum Ausdruck kam. Für so manche mittel‑ und kleinstädtische Bürger sollte die lebensweltliche Bedeutung hochkultureller Praktiken freilich nicht überschätzt werden. Nicht selten stieß die Diffusion der vom Großbürgertum der Metropolen geprägten Leitkulturen bei ihnen auf Gleichgültigkeit oder sogar Opposition, und dort, wo sie ihre lokalen Verfechter fand, blieben ihr institutionelle Grenzen gesetzt. Auch auf dem Gebiet der Bildung, Kunst und Kultur zeigten die bürgerlichen Schichten also ein Janusgesicht, das sich der Spannung zwischen ideal gedachter Utopie und tatsächlich gelebten sozialen Praktiken, zwischen den bürgerlichen Werten und ihrer aneignenden Umsetzung verdankt.

So wie Bruckner im Herbst 1868 von Linz nach Wien übersiedelte, zogen seit 1848/49 Abertausende von Menschen vom Land in die wirtschaftlichen und kulturellen Zentren, wobei der Höhepunkt dieser Wanderungsbewegung in den Jahrzehnten zwischen 1860 und 1900 lag. Am meisten profitierten die mittleren und größeren Städte von dieser Binnenmigration; die Bevölkerung des näheren und weitern Umlands (wobei die Größe des Einzugsbereichs sowohl mit den Verkehrsverbindungen als auch mit Sprachgrenzen zusammenhängen konnte) erhoffte sich hier Arbeit, ein einigermaßen gesichertes Einkommen und ein besseres Leben. Die Bevölkerungszahl Wiens (inklusive der Vororte) stieg von knapp 600.000 1857 auf fast 1.350.000 1890 und überschritt 1910 die 2.000.000‑Grenze. 1890 machten die nicht hier Geborenen 65 % der Bevölkerung aus; bis 1910 fiel dieser Prozentsatz auf 51 %. Die Zunahme der städtischen Bevölkerung bewirkte nicht nur die komplette Umgestaltung des gewohnten Stadtbildes: In Wien entstanden in diesen Jahrzehnten sowohl die Ringstraßenzone mit ihren Prachtbauten, als auch die zahlreichen „Zinskasernen“ mit ihren einfachen Quartieren; dennoch blieb die Wohnungsnot ein ständiges Thema. Die Zuwanderer brachten aus ihren ländlichen Heimatgebieten auch ihre altüberkommenen Lebensformen und Wertvorstellungen mit, die erst langsam adaptiert und modifiziert wurden. Die jeweiligen Referenzsysteme wurden komplexer, bisherige Identifikationsmuster gerieten ins Wanken. „Das begünstigte ein Flottieren zwischen unterschiedlichen Kulturen, unterschiedlichen ‚mémoires culturelles’ als Ordnungsmustern. [...] Die innergesellschaftliche vertikale Differenziertheit, die allgemeine Verunsicherung, […] die Problematik, mit einer Lebenswelt veränderter sozialer und ökonomischer Bedingungen fertig zu werden, wurde [...] durch die traditionale horizontale ethnisch‑kulturelle Differenziertheit […] noch potenziert und erhielt damit eine zusätzliche qualitative Dimension“. Was hier mit Blick auf die Metropole gesagt wurde, galt für die gesamte Habsburgermonarchie: „hier lassen sich eine Vielfalt von sich konkurrenzierenden und sich überlappenden Kommunikationsräumen feststellen. […] Diese pluralistische Situation bot zwar die Chance zahlreicher Austauschprozesse, […] gleichzeitig aber auch die ständige Präsenz von Differenzen und Widersprüchlichkeiten“ (Csáky 2000, S. 31f., 35f.).

In den späten 1870er Jahren traten in Gesellschaft, Politik und Kultur zahlreiche Veränderungen zutage, die schließlich zu einem langfristigen Paradigmenwechsel nicht nur der wirtschafts‑ und sozialpolitischen Grundsätze, sondern der gesamten Innenpolitik beitrugen. Hierbei spielten auch außenpolitische Entwicklungen eine gewisse Rolle. Spätestens seit der Errichtung des Deutschen Reiches 1871 blieb der Habsburgermonarchie nur mehr die Balkanhalbinsel als einzige Region für die Verfolgung einer „semidominanten“ Interessenpolitik, die dort allerdings auch von Russland verfolgt wurde. Dies führte jedoch bis zur Jahrhundertwende zu keinen größeren Komplikationen, wohl auch, weil übergeordnete konservative Interessen ein Zusammenwirken zwischen Russland, Österreich‑Ungarn und dem Deutschen Reich nahelegten. Die Habsburgermonarchie und Deutschland waren überdies seit 1879 im „Zweibund“ verbunden, ein ursprünglich auf begrenzte Zeit und zu einem bestimmten Zweck abgeschlossenes Defensivbündnis, das sich aber im Laufe der Zeit zum grundlegenden Eckstein der österreichisch‑ungarischen Außenpolitik entwickelte und das Verhältnis der Habsburgermonarchie zu den übrigen europäischen Mächten auf Dauer und letztendlich negativ bestimmen sollte.

1878 erteilten die europäischen Mächte Österreich‑Ungarn das Mandat für die Okkupation von Bosnien‑Herzegowina. Deren militärische Durchführung erwies sich freilich als weit schwieriger als vorausgesehen, schließlich konnte sich die Habsburgermonarchie aber doch dauerhaft etablieren. Die beiden Provinzen wurden dem habsburgisch–mitteleuropäischen Bereich integriert und einem gemeinsamen „Kondominium“ der beiden Reichshälften unter der Leitung eines gemeinsamen Finanzministers unterstellt, wobei auch das Militär lange Zeit ein entscheidendes Wort mitzureden hatte. In Verbindung mit anderen Thematiken führten die kontroversen Meinungen hinsichtlich der Sinnhaftigkeit der Okkupation von Bosnien‑Herzegowina innerhalb der liberalen „Verfassungspartei“ dazu, dass sich deren schon länger merkbaren Erosionsprozesse verstärkten und die Regierung im Parlament die Unterstützung verlor. Kaiser Franz Joseph I. ernannte daraufhin den Grafen Taaffe zum Ministerpräsidenten, der sich nicht als Exponent einer Partei, sondern als „Kaiserminister“ sah und in der Folge fast 15 Jahre lang die Geschicke Cisleithaniens lenken sollte. Anfänglich noch bestrebt, einen Teil der Deutschliberalen im gemeinsamen Boot zu halten, stützte er sich nach deren Weigerung auf die Koalition des sogenannten „Eisernen Ringes“ der Föderalisten, Autonomisten und Klerikalen – in nationaler Hinsicht eine Kombination deutscher und nichtdeutscher Kräfte. Ihnen standen mehrere aus der alten „Verfassungspartei“ hervorgegangene Klubs gegenüber, die im Lauf der nächsten Jahrzehnte zahlreiche Veränderungen erfahren sollten, sowohl betreffend ihrer politischen Ausrichtung, als auch hinsichtlich ihres Stärkeverhältnisses zueinander. Bei den Deutschen Cisleithaniens nahm die deutschnationale Komponente gegenüber der altliberalen Tradition immer stärker überhand, wobei aber regionale Unterschiede zu bemerken sind. Um die Jahrhundertwende waren innerhalb des deutschfreiheitlichen Lagers die Nachfahren des altliberalen Lagers fast völlig verschwunden und auf die (nicht selten jüdischen) Vertreter der großbürgerlichen Wirtschaftstreibenden reduziert, Nordböhmen war die Hochburg des integralen Nationalismus à la Schönerer, während in Nordmähren, Schlesien und in den Alpenländern der etwas gemäßigtere Nationalismus der „Deutschen Volkspartei“ vorherrschte.

Das politische Leben war in den 1880er und 1890er Jahren einer grundlegenden Umformung unterworfen. Die alten ideologisch bedingten Streitfragen traten in den Hintergrund. Mittlerweile hatten sich nämlich – mit charakteristischen zeitlichen Verschiebungen bei allen Nationalitäten – politische Bewegungen gebildet, die sich die Vertretung der Interessen bisher zu kurz gekommener Bevölkerungsschichten auf ihre Fahnen schrieben: des kleinbürgerlichen gewerblichen Mittelstandes, der Industriearbeiterschaft und jener Elemente der Bauernschaft, die sich durch die zumeist unter dem Einfluss von Großgrundbesitzern stehenden Konservativen nicht entsprechend vertreten fühlten. Die Interessensvertretung der jeweiligen Klientel wurde dabei mit Versatzstücken aus dem Fundus der altüberkommenen Ideologien einerseits, mit nationalistischen Forderungen andererseits verbunden, was in Cisleithanien schließlich bei allen Nationalitäten zu einer Vielzahl von politischen Gruppierungen und einem sehr bunten parteipolitischen Spektrum führen sollte. Nach den Wahlen von 1897 waren im Abgeordnetenhaus 47 politische Parteien vertreten, 1911 waren es 54 Parteien.

Durch die graduelle Ausweitung des Wahlrechts (1882 erhielten die sogenannten „5‑Gulden-Männer“ das Wahlrecht für den Reichsrat, für manche Landtage hatte bisher schon ein geringerer Zensus gegolten) wurde das Aufkommen der Massenparteien und insbesondere das Aufblühen des „politischen Massenmarktes“ von Vereinen und Presseerzeugnissen begünstigt. Hatten Vereine bisher als „Schulen“ gegolten, in denen man die Spielregeln parlamentarischen Agierens einübte, begann sich ihr Charakter ab den 1880er Jahren zu wandeln: nicht mehr innere Demokratie, sachliche Argumentation und Überzeugungsarbeit standen im Vordergrund, sondern affektive Übereinstimmung, Bekenntnis zu einer „Gesinnungsgemeinschaft“ und Treue zu ihrem „Führer“. Wichtig war Breitenwirkung, nicht intellektuelle Vertiefung, und daher gab es in der breiten Palette der Typologie des Vereinswesens kaum einen, der nicht politisch instrumentalisiert worden wäre (der Wiener Akademische Wagner-Verein mag als ein Beispiel unter vielen dienen).

Das veränderte Vereinswesen brachte eine neue Generation von Politikern hervor. Dazu zählte auch der Wiener Advokat Karl Lueger, dessen Charisma und organisatorischem Geschick es die Christlichsozialen verdankten, dass sie innerhalb weniger Jahre aus einer Splittergruppe zur bestimmenden Kraft in Wien, bald danach in Niederösterreich und schließlich zur stärksten Fraktion im Reichsrat aufstiegen. Luegers politischer Stil war eine Mischung aus Demagogie, berechtigter Kritik an Missständen und Artikulation der Anliegen der arbeitenden, aber existenzgefährdeten Mittelschicht. Sein Antisemitismus war der einigende Faktor der sozial und kulturell buntgemischten Lueger’schen Koalition (in der – je nach örtlichen und zeitlichen Gegebenheiten – einmal die eine, dann wieder eine andere Komponente vorherrschte), der – im Gegensatz zum Rassenantisemitismus, der seine Vertreter sowohl unter den Deutschen wie den Slawen und Magyaren fand – primär als Mittel zur Mobilisierung der Massen diente. Das Geheimnis seiner Erfolge war nicht sein Radikalismus, sondern der Pragmatismus, mit dem er emanzipatorische Provokation und funktionales Parteiinteresse verband. Wie auch immer man Luegers populistischen Stil bewertet, darf man keinesfalls seine großen Leistungen für die Stadt Wien und den Ausbau ihrer Infrastruktur vergessen, der die liberale Stadtverwaltung zuletzt weniger Aufmerksamkeit gewidmet hatte. Anders als auf gesamtstaatlicher Ebene, auf der die Liberalen sich seit 1879 in Opposition befanden, hatten sich in einigen Länderparlamenten und insbesondere in den meisten Städten die Liberalen behaupten können und stellten dort, begünstigt durch das Wahlrecht, noch lange die bestimmende politische Kraft dar (manchmal bis über die Jahrhundertwende, in Wien bis 1895). Nur einzelne Landtage, wie z. B. der oberösterreichische, verfügten in den 1880er Jahren über eine kompakte konservative Mehrheit. Ehe man apodiktisch schon für die 1880er Jahre das Ende der „liberalen Ära“ verkündet, sollte man nicht vergessen, dass vieles von dem, was die Liberalen seit Beginn der konstitutionellen Ära am Anfang der 1860er Jahre gefordert hatten, mittlerweile verwirklicht worden und den Menschen sozusagen „in Fleisch und Blut“ übergegangen war.

Dass die „Ära Taaffe“ vielen als Epoche einer „konservativen Modernisierung“ erscheint, ist auf die Anfänge einer Sozialpolitik und einer maßvollen, die Staatsfinanzen nicht über Gebühr belastenden Wirtschaftspolitik zurückzuführen, die jedoch eine nicht zu übersehende Spitze gegen die Industrie und das Großkapital enthielt. Unter dem Einfluss katholisch‑konservativer Sozialpolitiker, die ein konservativ‑ständestaatliches Gesellschaftsmodell vertraten, und der sich formierenden Mittelstandbewegung wurden sowohl eine Förderung der Gewerbetreibenden vorgenommen als auch eine Arbeiterschutzgesetzgebung inauguriert, deren politisches Ziel es war, der sich damals radikalisierenden und teilweise ins anarchistische Lager abgleitenden Arbeiterbewegung das Wasser abzugraben. Das gelang nicht; im Gegenteil: Nach der Aufhebung der repressiven „Sozialistengesetze“ begann der eigentliche Aufstieg der politischen Arbeiterbewegung, die sich jedoch alsbald – trotz aller andersgearteten Rhetorik – zu einer „systemkonformen“ politischen Partei formierte (Kritiker sprachen nicht ohne Grund von der „k. k. privilegierten Sozialdemokratie“ und von ihren Führern als den „Hofräten der Revolution“), doch blieb deren praktische Wirksamkeit wegen des restriktiven Wahlrechts anfänglich noch gering. Für die Bauern tat die Regierung Taaffe hingegen weniger als für den Mittelstand und die Arbeiterschaft, was wohl mit dafür verantwortlich war, dass die Bemühungen um wirtschaftliche Selbsthilfe der Bauern (Raiffeisenkassen) ebenso wie das Aufkommen eigenständiger Agrar‑ bzw. Bauernparteien in den Jahren nach Taaffe eine immer größere Rolle spielten. Andererseits war die Regierung bemüht, nach den auch finanziell turbulenten 1860er und 1870er Jahren Ausgaben und Einnahmen des Staates in eine angemessene Relation zu bringen. Dem polnischen Finanzminister der Regierung Taaffe gelang das seltene Kunststück, einige Jahre hindurch ein Budget ohne Defizit vorzulegen. Auch die Währungsreform (Übergang zum Goldstandard), die Initiierung einer Modernisierung des Steuerwesens und eine umfassende Justizreform (die beide allerdings erst unter den folgenden Regierungen abgeschlossen werden konnten) zählen zu den Aktivposten der Regierung Taaffe.

Hatte die liberale „Verfassungspartei“ seinerzeit eine Politik betrieben, die in den Augen der anderen Nationalitäten einseitig die deutschen Interessen bediente, hatte sich Ministerpräsident Taaffe einem „Programm der Versöhnung und Verständigung“ verschrieben. Er setzte Maßnahmen, die als Entgegenkommen gegenüber der einen oder der anderen Nationalität zu betrachten sind. Punktuelle Maßnahmen stellten die Nationalitätenpolitiker jedoch je länger desto weniger zufrieden. Die in Opposition zur Regierung befindlichen „Jungtschechen“ bezeichneten die von Taaffe betriebene pragmatische Politik verächtlich als „Brosamenpolitik“. Zwar beileibe nicht die einzige, aber lange Zeit die dominierende Bühne für das tragische Schauspiel des Nationalitätenkonflikts war Böhmen, und gerade dort wollte eine grundlegende Ausgleichsaktion nicht gelingen: Die unter tätiger Mithilfe der Regierung zwischen den Tschechen und den Deutschen Böhmens vereinbarten sogenannten „Punktationen“ von 1890 scheiterten ebenso wie eine von Taaffe vorgeschlagene Wahlreform, was schließlich zu dessen Rücktritt führte. Unter einem seiner Nachfolger wurde im Sommer 1896 schließlich doch eine Wahlreform verabschiedet, die zwar das System der Kuriengliederung des Elektorats beibehielt, aber zusätzlich zu den bestehenden vier Kurien eine fünfte schuf, in der jeder 24 Jahre alte, männliche Staatsbürger wahlberechtigt war, wenn er mindestens seit sechs Monaten vor der Wahl im Wahlsprengel sesshaft war. Mit dieser Reform endete – wenige Wochen vor Bruckners Tod – die eigentliche „liberale“ (im weitesten Sinn des Wortes) Phase der cisleithanischen Geschichte und es begann, was damals niemand ahnte, die „turbulenteste Epoche der österreichischen Innenpolitik“ (Höbelt, S. 115), die bereits einen Vorgeschmack auf die Entwicklungen des 20. Jahrhunderts bot. Es mag durchaus als symbolisch gelten, dass Bruckners Begräbnis von der erst seit kurzem im Amt befindlichen christlichsozialen Stadtverwaltung Wiens ausgerichtet wurde, einer Verwaltung, die – wie sich im Rückblick zeigt – gerade in kultureller Hinsicht vielfach auf dem aufbaute und das fortsetzte, was ihre liberalen Vorgänger begonnen hatten, nicht ohne jedoch manches im Sinne ihrer eigenen Ideologie umzudeuten.

Literatur

PETER URBANITSCH

Zuletzt inhaltlich bearbeitet: 23.3.2018

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